Wenn selbstständig oder freiberuflich Tätige einen Fehler machen, müssen sie für den entstandenen Schaden haften und ggf. aus ihrem betrieblichen und privaten Vermögen heraus einen Ausgleich leisten. Berufshaftpflichtversicherungen mindern das finanzielle Risiko, indem sie die Schadensregulierung übernehmen.
Bestimmte Berufsgruppen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen – gesetzlich oder durch die Berufskammer vorgeschrieben. Dazu zählen u. a. Architektinnen und Architekten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Ärztinnen und Ärzte. Aber auch für andere Berufsgruppen ist eine solche Police sehr zu empfehlen, denn Schadenersatzforderungen können ruinös hoch ausfallen.