In Deutschland sind drei Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben: Krankenversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung und Rentenversicherung.
Krankenversicherung: Grundsätzlich sind alle Personen in Deutschland verpflichtet, sich gesetzlich oder privat krankenzuversichern. Auf jeden Fall gesetzlich krankenversichert sind Beschäftigte bis zu einem bestimmten Einkommen, Personen, die Erwerbsersatzeinkünfte wie Arbeitslosengeld, Rente oder Krankengeld beziehen, sowie Studierende und bestimmte Familienangehörige. Beschäftigte mit hohem Einkommen, Selbstständige, Verbeamtete, Kunstschaffende und ein paar wenige andere haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Jedes Auto benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung, um auf der Straße fahren zu dürfen. Diese Versicherung haftet bei Personen- und Sachschäden, die du verursachst. Für Schäden an deinem eigenen Fahrzeug kommt sie nicht auf.
Gesetzliche Rentenversicherung: Angestellte Personen und einige Selbstständige (u. a. Hebammen und Kunstschaffende) müssen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.