RATGEBER ZUR SCHADENPRÄVENTION

Die Corona-Krise zeigt uns allen, wie schnell wir uns durch äußere Einflüsse auf neue Gegebenheiten einstellen müssen. Manche führen dazu, dass eine Firma zumindest vorübergehend den Betrieb drosseln oder einstellen muss.

Vieles, was sonst im gewohnten Alltag ganz automatisch richtig gemacht wird, kann schnell vergessen oder übersehen werden – und so zur Obliegenheitsverletzung werden, die den Versicherungsschutz gefährdet. Auch im Ausnahmefall, wie etwa einer Betriebsschließung, müssen Sie sich um eine vernünftige Risikosituation bemühen.

Ihre Maßnahmen zur Sicherung Ihres Unternehmens sollten diese Ziele anstreben:

  • Schutz vor unbefugten Zutritten
  • Minimieren der Zündquellen und betrieblichen Brandlasten
  • Sicherstellung der Funktionsbereitschaft der vorhandenen Sicherheitanlagen
  • Schutz von Gebäuden und sonstigen technischen Anlagen vor weiteren Gefahren wie etwa Sturm, Leitungswasserschäden oder anderen Wetterereignissen

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    ZUGANGSBESCHRÄNKUNGEN

    • Alle Türen Ihrer Gebäude sollten mit möglichst hochwertigen Sicherheitsschlössern ausgestattet sein.
    • Fehlende oder zusätzlich erforderliche Türen, Tore und Schranken sollten bis zur Installation vorübergehend provisorisch ergänzt werden.
    • Alle Fenster müssen geschlossen gehalten werden.
    • Zugänge und Zufahrten auf Ihr Gelände sollten ebenfalls geschlossen sein.
    • Behalten Sie die Ausleuchtung Ihres Firmengeländes bei Dunkelheit immer bei.
    • Ein Wachdienst, der permanent anwesend ist oder zumindest in regelmäßigen Abständen kontrolliert, wäre ideal.

    BRANDGEFAHR

    • Die Räume Ihres Betriebs sollten insbesondere vor einem Betriebsstillstand gründlich gereinigt werden.
    • Halten Sie die Menge an brennbaren Materialien so gering wie möglich (z. B. Roh- und Fertigwaren, Verpackungen, Paletten, Staubablagerungen etc.).
    • Alle brennbaren und (leicht) entzündlichen Flüssigkeiten sollten aus der Produktion entfernt und in entsprechende  Gefahrstofflager respektive Sicherheitsschränke eingestellt werden (siehe auch „Technische Regeln für Gefahrstoffe“, TRSG 510).
    • Ölige und mit Lösemitteln getränkte Putztücher müssen in nicht brennbaren Behältern mit dichtschließenden Deckeln entsorgt
      werden, um eine Selbstentzündung zu vermeiden.
    • Abfälle sollten unbedingt zeitnah entsorgt respektive in ausreichendem endgültigen Abholung durch den Entsorger  zwischengelagert und vor fremden Zugriff gesichert werden.
    • Alle technischen Betriebsräume müssen frei von nutzungsfremden Brandlasten sein.
      Lagerplätze im Freien müssen einen ausreichenden Abstand zu den Außenwänden der Gebäude haben. Je nach Sachlage
      sollten hier 20 Meter in Betracht gezogen werden, mindestens aber fünf Meter.
    • Fahrzeuge müssen so auf dem Gelände abgestellt werden, dass diese keine Brandgefahr für die Gebäude darstellen. Die Garagenverordnung ist immer zu beachten!
    • Stationäre Ladeanlagen und Standby-Ladungen nur so weit während des Stillstands des Betriebes notwendig betreiben, gegebenenfalls zusätzliche Überwachung dieses Bereichs vorsehen. Gabelstapler möglichst nicht an Ladesteckdose anschließen.
    • Wo möglich die Sonneneinstrahlung durch die Fenster durch Rollos usw. reduzieren.
    • Brandsicherheit der Heizzentrale überprüfen.

    PRODUKTIONS- UND VERSORGUNGSANLAGEN

    • Alle gefährlichen Prozesseinrichtungen sollten herunter- und in einen sicheren Zustand gefahren werden, sofern dies möglich und betrieblich sinnvoll ist.
    • Alle Leitungen mit gasförmigen und flüssigen brennbaren Elementen sollten, soweit praktisch möglich, abgeschiebert werden.
    • Zur Vermeidung von unentdeckten Wasserschäden lohnt es sich zu prüfen, ob die Wasserversorgung abgesperrt werden kann.
      Aber Achtung: Wasserversorgungen für Sprinkleranlagen und Hydranten müssen unbedingt betriebsbereit bleiben!
    • Überprüfen Sie, ob und welche Gebäudebereiche und Anlagen von der Stromversorgung getrennt werden können. Ausgenommen
      hiervon sind natürlich sicherheitstechnische Anlagen inklusive Prozessüberwachungen.
    • Die Stecker aller elektrischen Kleingeräte sollten unbedingt gezogen werden.
    • Elektrische Fahrzeuge und Einrichtungen für den innerbetrieblichen Warenumschlag sollten für die Dauer einer Stilllegung nicht an Ladegeräten angeschlossen sein.
    • Bei längerfristiger Stilllegung des Betriebs sollten Maschinen und Anlagen durch Einfetten oder Schutzhüllen gegen Korrosion
      geschützt werden.

    SICHERHEITSANLAGEN UND -EINRICHTUNGEN

    • Die Betriebsbereitschaft automatischer Brandmelde- und Löschanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sollen regelmäßig
      überprüft und sichergestellt werden.
    • Brandschutztüren sind zu schließen – auch solche, die sonst durch automatische Feststellanlagen offen gehalten werden.
    • Eventuell vorhandene Belüftungsanlagen für die Absaugung brennbarer Dämpfe aus Gefahrstofflagern müssen unbedingt weiterhin funktionieren.
    • Der anlagentechnische Explosionsschutz muss weiter funktionieren.
    • Einbruchmeldeanlagen sollten auf ihre Betriebsbereitschaft hin überprüft werden.

    REGELMÄSSIGE INSPEKTIONEN

    • Das Betriebsgelände sowie seine Gebäude und Anlagen sollten täglich, mindestens jedoch mehrfach pro Woche, begangen
      werden.
    • Im Rahmen der Inspektionen sollte unter anderem geprüft werden, ob äußere Gebäudeöffnungen wie Türen und Fenster ordnungsgemäß gesichert sind.
    • Prüfen Sie weiterhin, ob elektronische Überwachungssysteme (z. B. Alarmanlagen, Sprinkleranlagen etc.) betriebsbereit sind
      und ohne Fehlermeldungen arbeiten.
    • Kontrollieren Sie, ob es Anzeichen von unbefugtem Eindringen, Vandalismus oder versuchter Brandstiftung gibt.

    SONSTIGE ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN

    • Es sollte sichergestellt werden, dass während der Begehung festgestellte Mängel unverzüglich behoben werden können. (Rufbereitschaft eigener Mitarbeiter).
    • Bei Unwetterwarnungen (z. B. Stürme, starke Niederschläge etc.) sollte ebenfalls ein festgelegter Mitarbeiterkreis informiert werden,
      um vor dem Ereignis ergänzende Sicherheitsmaßnahmen einleiten zu können.
    • Prinzipiell sollte ein Krisenstab eingerichtet werden, der schnelle und abgestimmte Entscheidungen treffen kann, flexibel erreichbar
      ist und regelmäßig kommuniziert, um auf Änderungen der Situation schnell und sicher reagieren zu können.